Illustration zum Thema KI-Bilder kennzeichnen: Roboter zeigt auf ein Etikett an einem gerahmten Landschaftsbild auf einer Staffelei

KI-Bilder kennzeichnen: Das gilt jetzt nach dem EU AI Act

Seit dem 2. August 2026 gilt Artikel 50 der EU-KI-Verordnung (EU AI Act): Fotorealistische KI-Bilder, die echte Personen, Orte, Produkte oder Ereignisse zeigen könnten, müssen auf deiner Website sichtbar als KI-generiert gekennzeichnet sein. Die Umsetzung ist unkompliziert: Ein kurzer Hinweis wie „KI-generiert“ direkt am Bild genügt, ein Sammelhinweis im Impressum dagegen nicht.

Betroffen ist nicht nur die Tech-Branche. Die Pflicht trifft jedes Unternehmen, das KI-Bilder beruflich veröffentlicht: auf der Website, im Blog, in Social Media oder in Anzeigen. Also auch den Handwerksbetrieb, der sein Teamfoto mit KI erstellt hat, und die Praxis, deren Ambiente-Bilder aus dem KI-Generator stammen.

In diesem Beitrag zeige ich dir, welche Bilder du kennzeichnen musst und welche nicht, wie eine korrekte Kennzeichnung aussieht, was mit alten Bildern passiert und wie du das Ganze in WordPress mit wenigen Klicks löst. Denn eines vorweg: Das ist kein Hexenwerk.

Was schreibt der EU AI Act vor?

Artikel 50 der KI-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1689) verlangt Transparenz bei KI-Inhalten. Die Regel gilt seit dem 2. August 2026 unmittelbar in der gesamten EU, ohne dass es dafür ein deutsches Umsetzungsgesetz braucht. Für dich als Website-Betreiber ist entscheidend: Sogenannte Deepfakes müssen sichtbar offengelegt werden, und der Begriff ist viel weiter gefasst, als viele denken.

Die Verordnung unterscheidet zwei Pflichtenträger:

  • Anbieter von KI-Systemen (OpenAI, Google, Adobe und Co.) müssen ihre Ausgaben maschinenlesbar markieren, etwa über Wasserzeichen und Metadaten.
  • Betreiber, also jedes Unternehmen, das KI-Inhalte beruflich einsetzt, müssen fotorealistische KI-Bilder, KI-Videos und KI-Audio für Besucher sichtbar offenlegen. Das ist die Pflicht, die deine Website betrifft.

Wichtig für die Praxis: Betreiber ist dein Unternehmen selbst, nicht die Agentur oder der Freelancer, der das Bild einmal erstellt hat. Sobald ein KI-Bild auf deiner Website oder deinem Unternehmensprofil öffentlich ist, liegt die Kennzeichnungspflicht bei dir. Eine gute Agentur nimmt dir die technische Umsetzung ab, die Verantwortung bleibt aber in deinem Haus.


Welche KI-Bilder musst du kennzeichnen?

Kennzeichnungspflichtig sind KI-Bilder, die wirklichen Personen, Gegenständen, Orten, Einrichtungen oder Ereignissen ähneln und fälschlicherweise als echt wahrgenommen werden könnten. So definiert Artikel 3 Nummer 60 der KI-Verordnung den Begriff Deepfake. Wichtig: Das ist ausdrücklich nicht auf Personen beschränkt. Auch das fotorealistische KI-Bild eines Büros, eines Produkts oder einer Landschaft fällt darunter.

Die wichtigsten Fälle in der direkten Gegenüberstellung:

KennzeichnungspflichtigNicht kennzeichnungspflichtig
Fotorealistische KI-Bilder von Personen, Orten, Gebäuden oder Produkten, zum Beispiel KI-generierte Profilbilder, das „Teamfoto“ aus dem Generator oder PraxisambienteOffensichtliche Illustrationen, Icons, Comics und abstrakte Grafiken
Synthetische Produktdarstellungen, die wie echte Fotos wirkenInfografiken und Diagramme, bei denen erkennbar ist, dass es kein Foto ist
KI-Bilder, die ein reales Ereignis vortäuschenOffensichtliche Fantasiemotive, die niemand für echt halten kann
Echte Fotos, die per KI wesentlich verändert wurden, etwa durch Einfügen oder Entfernen von Objekten und PersonenNormale Bildbearbeitung wie Zuschnitt, Farbkorrektur, Schärfen oder Rauschunterdrückung, auch wenn KI-Werkzeuge dabei helfen
Entscheidungsbaum: Muss ich dieses Bild nach dem EU AI Act kennzeichnen? Drei Fragen zu KI-Erzeugung, Fotorealismus und Stichtag 02.08.2026 führen zum Ergebnis
Drei Fragen genügen: So prüfst du jedes Bild in wenigen Sekunden.

Ein Beispiel aus der Praxis: Die Titelbilder hier im Blog von One Step Webdesign sind ebenfalls KI-generiert, aber als handgezeichnete Skizzen klar als Illustrationen erkennbar. Niemand hält sie für Fotos, deshalb sind sie nicht kennzeichnungspflichtig. Genau diese Unterscheidung solltest du für jedes Bild auf deiner Website einmal bewusst treffen.

Und KI-Texte? Hier greift die Pflicht nur bei Texten zu Themen von öffentlichem Interesse, die ohne menschliche redaktionelle Kontrolle veröffentlicht werden. Sobald ein Mensch den Text prüft und die redaktionelle Verantwortung trägt, was bei Unternehmens-Blogs der Normalfall sein sollte, entfällt die Kennzeichnungspflicht. Eine Sonderrolle haben Kunst und Satire: Hier entfällt die Pflicht nicht, sie reduziert sich aber auf eine Offenlegung, die das Werk nicht stört.


Gilt die Pflicht auch für alte KI-Bilder?

Nach den Leitlinien der EU-Kommission vom Juli 2026 müssen KI-Bilder, die vor dem 2. August 2026 erzeugt wurden, nicht nachträglich gekennzeichnet werden. Das steht allerdings nicht in der Verordnung selbst, sondern nur in den rechtlich unverbindlichen Leitlinien. Verbindlich könnte das am Ende nur der Europäische Gerichtshof entscheiden.

Zwei Dinge solltest du dabei beachten. Erstens: Sobald du ein altes KI-Bild nach dem Stichtag erneut mit KI bearbeitest, gilt die neue Fassung als neu erzeugt und ist kennzeichnungspflichtig. Zweitens: Du solltest belegen können, wann ein Bild entstanden ist, etwa über Dateiversionen, Metadaten oder Projektunterlagen.


So kennzeichnest du KI-Bilder richtig

Eine korrekte Kennzeichnung hat zwei Ebenen: eine sichtbare für deine Besucher und eine maschinenlesbare in der Bilddatei für Google und andere Systeme. Beide sind schnell umgesetzt.

Sichtbare Kennzeichnung am Bild

Der Hinweis muss klar, deutlich und bei der ersten Wahrnehmung erkennbar sein, also direkt am Bild oder unmittelbar daneben. Ein Sammelhinweis im Impressum oder auf einer Transparenzseite genügt ausdrücklich nicht. Bewährt haben sich eine kurze Bildunterschrift wie „Bild: KI-generiert“ oder ein kleines, dezentes Label direkt im Bild, zum Beispiel unten rechts in der Ecke.

Blogbild mit KI-generiert-Label unten rechts in der Ecke, die Bildunterschrift darunter bleibt unverändert
So sieht die Kennzeichnung live aus: ein dezentes Label unten rechts im Bild, die Bildunterschrift bleibt unangetastet (Beispiel aus einem Kundenprojekt).

Verwende dafür klare Formulierungen wie „KI-generiert“ oder „Bild mit KI erstellt“ und für deutsche Zielgruppen bitte auf Deutsch. Englische Labels gelten als riskant, ähnlich wie bei der Werbekennzeichnung von Influencern. Die EU stellt außerdem offizielle, freiwillige KI-Icons bereit, die du ergänzend nutzen kannst.

Maschinenlesbare Kennzeichnung in der Bilddatei

Zusätzlich zur sichtbaren Ebene solltest du das IPTC-Metadatenfeld digitalSourceType direkt in die Bilddatei schreiben. Google liest genau dieses Feld aus und zeigt auf dieser Basis KI-Hinweise in der Bildersuche und unter „Über dieses Bild“ an. Im Google Merchant Center ist das Feld für KI-Produktbilder sogar verpflichtend.

Wie du Bilder für das Web generell richtig vorbereitest, habe ich übrigens im Beitrag Bilder für die Webseite optimieren beschrieben. Die dort gezeigte Optimierung und die KI-Kennzeichnung greifen ineinander.


Was passiert, wenn du nicht kennzeichnest?

Verstöße gegen Artikel 50 können mit Bußgeldern bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden, je nachdem, welcher Betrag höher ist. In Deutschland ist die Bundesnetzagentur zuständig. Sie hat dafür ein eigenes Koordinierungs- und Kompetenzzentrum (KoKIVO) aufgebaut, das auch als Beschwerdestelle für Bürger dient.

Zur Einordnung: Die Millionenbeträge zielen auf Konzerne. Für kleine und mittlere Unternehmen sowie Start-ups sieht Artikel 99 Absatz 6 der KI-Verordnung ausdrücklich den jeweils niedrigeren der beiden Beträge vor, und die Behörden müssen die wirtschaftliche Lage des Unternehmens berücksichtigen. Ein Freifahrtschein ist das nicht, aber ein Grund zur Panik ebenso wenig.

Für kleinere Unternehmen dürfte kurzfristig ein anderes Risiko relevanter sein: die wettbewerbsrechtliche Abmahnung. Fehlende KI-Kennzeichnung lässt sich als Irreführung angreifen, und Fachjuristen erwarten hier eine ähnlich konsequente Linie wie seinerzeit bei der Werbekennzeichnung von Influencern. Wer selbst sauber kennzeichnet, ist auf der sicheren Seite und kann das Thema sogar als Vertrauenssignal gegenüber Wettbewerbern nutzen. Die Logik kennst du übrigens vom Cookie-Banner: Compliance muss sichtbar umgesetzt sein. Wie du das beim Thema Cookies sauber löst, zeigt mein Beitrag zum WordPress Cookie Plugin, und wenn du deine Website gleich komplett rechtlich durchleuchten lassen willst, ist unser Datenschutz-Check der passende Rundumblick.


KI-Kennzeichnung in WordPress: So lösen wir das für unsere Kunden

In WordPress gibt es keine eingebaute Funktion für die KI-Kennzeichnung. Damit unsere Kunden nicht bei jedem Bild manuell Hand anlegen müssen, haben wir bei One Step Webdesign eine eigene Lösung entwickelt, die beide Ebenen der Kennzeichnung mit einer einzigen Checkbox erledigt.

Das Prinzip ist bewusst einfach gehalten. Aus deiner Sicht sind es genau drei Schritte, von denen du nur den ersten selbst machst:

1

Häkchen setzen

In der Mediathek beim Bild einfach „Bild ist KI-generiert“ anhaken. Für ganze Bildserien gibt es Bulk-Aktionen, mehr musst du nicht tun.

2

Badge erscheint

Deine Website zeigt das Bild ab sofort automatisch mit dem dezenten Hinweis „KI-generiert“ unten rechts, bei Beitragsbildern genauso wie bei Bildern im Inhalt. Bildunterschriften bleiben unangetastet.

3

Google erkennt es

Die IPTC-Metadaten landen direkt in der Bilddatei, auch in allen Größenvarianten. Google erkennt das Bild damit in der Bildersuche und im Merchant Center korrekt als KI-generiert.

Anhang-Details in der WordPress-Mediathek mit aktivierter Checkbox Bild ist KI-generiert
Eine Checkbox in den Anhang-Details genügt: Sichtbares Label und Datei-Metadaten werden automatisch gesetzt.
WordPress-Mediathek im Rastermodus mit KI-Badges auf zwei Bildkacheln und dem Filter KI-Status
Badges auf den Kacheln und der Filter „KI-Status“ zeigen jederzeit, welche Bilder gekennzeichnet sind.

Die Lösung läuft ohne zusätzliches Plugin-Abo und ohne externe Dienste direkt in deinem WordPress. Bis zum 31. August 2026 richten wir sie zum Aktionspreis von 89 € zzgl. USt. statt regulär 149 € ein, gültig für Websites mit Gutenberg oder Kadence. Für andere Page Builder wie Elementor oder Divi nennen wir dir nach einem kurzen Blick auf deine Website einen Festpreis zwischen 89 und 179 € zzgl. USt.


Fazit

Die KI-Kennzeichnungspflicht klingt nach Bürokratie, ist in der Praxis aber schnell erledigt. Du musst nur drei Dinge tun: deinen Bildbestand einmal durchgehen und fotorealistische KI-Bilder identifizieren, diese Bilder mit einem sichtbaren Hinweis wie „KI-generiert“ versehen und idealerweise zusätzlich die Metadaten in den Bilddateien setzen. Offensichtliche Illustrationen, Icons und Infografiken bleiben außen vor.

Wer das jetzt umsetzt, muss weder Bußgelder noch Abmahnungen fürchten und zeigt Besuchern zugleich, dass er transparent arbeitet. Bei Kundenprojekten sehe ich immer wieder, dass genau diese Offenheit gut ankommt: Ein kleines, sauberes Label wirkt professioneller als ein KI-Bild, das krampfhaft als echtes Foto durchgehen soll. Und falls du gerade generell austestest, was KI für deinen Webauftritt leisten kann: Wie gut eine komplett per KI erstellte Website heute wirklich ist, habe ich im Hostinger-Horizons-Test aufgeschrieben.

Wenn du unsicher bist, welche Bilder auf deiner Website betroffen sind, oder die Kennzeichnung nicht selbst einrichten möchtest, melde dich gerne. Im Rahmen unserer Webseiten-Analyse und Beratung schauen wir uns deinen Bildbestand an, und die technische Lösung ist bei uns in kurzer Zeit eingerichtet.


FAQ: KI-Bilder kennzeichnen

Nein. Kennzeichnungspflichtig sind nur KI-Bilder, die fälschlicherweise für echt gehalten werden könnten, also fotorealistische Darstellungen von Personen, Orten, Produkten oder Ereignissen. Offensichtliche Illustrationen, Icons, Comics, Infografiken und erkennbare Fantasiemotive musst du nicht kennzeichnen.

Nein. Die Kennzeichnung muss klar, deutlich und bei der ersten Wahrnehmung erkennbar sein, also direkt am Bild oder unmittelbar daneben. Ein pauschaler Hinweis im Impressum, in der Datenschutzerklärung oder auf einer separaten Transparenzseite erfüllt die Anforderungen von Artikel 50 nicht.

Nach den Leitlinien der EU-Kommission nicht: Inhalte, die vor dem 2. August 2026 erzeugt wurden, sind von der Pflicht ausgenommen. Die Leitlinien sind allerdings rechtlich unverbindlich. Wichtig: Wird ein altes KI-Bild nach dem Stichtag erneut per KI bearbeitet, gilt es als neu erzeugt und muss gekennzeichnet werden. Dokumentiere deshalb, wann deine Bilder entstanden sind, oder kennzeichne den Bestand freiwillig mit.

In den meisten Fällen nicht. Die Pflicht greift nur bei Texten zu Themen von öffentlichem Interesse, die ohne menschliche redaktionelle Kontrolle veröffentlicht werden. Sobald ein Mensch den Text prüft und die redaktionelle Verantwortung übernimmt, entfällt die Kennzeichnungspflicht. Das ist bei Unternehmens-Blogs und Agentur-Texten der Normalfall.

Die KI-Verordnung sieht Bußgelder bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes vor. Zuständig ist in Deutschland die Bundesnetzagentur mit ihrem Koordinierungs- und Kompetenzzentrum KoKIVO. Daneben besteht ein Abmahnrisiko über das Wettbewerbsrecht, denn fehlende Kennzeichnung kann als Irreführung angegriffen werden.

Ja. Die Pflicht gilt überall dort, wo du KI-Inhalte beruflich veröffentlichst, also auch auf Facebook, Instagram, LinkedIn und in Anzeigen. Einige Plattformen bieten dafür eigene Funktionen an, bei Meta zum Beispiel die „KI-Info“-Kennzeichnung beim Erstellen eines Beitrags.

Der einfachste manuelle Weg ist eine Bildunterschrift wie „Bild: KI-generiert“. Komfortabler ist eine automatisierte Lösung: Wir richten für unsere Kunden eine Checkbox in der Mediathek ein, die das sichtbare Label im Frontend und die maschinenlesbaren IPTC-Metadaten in der Bilddatei automatisch setzt, bis 31.08.2026 zum Aktionspreis von 89 € zzgl. USt.

Auch eingekaufte KI-Bilder bleiben KI-Bilder. Entscheidend ist nicht, wer das Bild erzeugt hat, sondern dass du es als Betreiber veröffentlichst. Viele Stock-Portale markieren KI-Inhalte inzwischen deutlich, prüfe das vor dem Kauf. Fotorealistische KI-Motive aus Stock-Portalen kennzeichnest du auf deiner Website genauso wie selbst generierte Bilder.

Ja. Die Deepfake-Regel des Artikel 50 umfasst Bild-, Audio- und Videoinhalte gleichermaßen. Ein realistisch wirkendes KI-Avatar-Video braucht deshalb eine klar erkennbare Einblendung am Anfang oder Ende, zum Beispiel „Video mit KI erstellt“. Offensichtlich künstliche Animationen sind nicht betroffen.

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